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   SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16 ER   

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https://dejure.org/2016,65917
SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16 ER (https://dejure.org/2016,65917)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 30.09.2016 - S 25 SO 141/16 ER (https://dejure.org/2016,65917)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 30. September 2016 - S 25 SO 141/16 ER (https://dejure.org/2016,65917)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16
    Ein Anordnungsgrund ist gegeben, wenn ohne eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz dem Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht anwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 19.10.1977 -2 BvR 42/76-, zuletzt Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569/05-).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16
    Ein Anordnungsgrund ist gegeben, wenn ohne eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz dem Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht anwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 19.10.1977 -2 BvR 42/76-, zuletzt Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569/05-).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10

    Krankenversicherung - einstweilige Anordnung - Versorgung mit

    Auszug aus SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16
    Erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller können dabei ausreichen (vgl. dazu auch LSG B-W v. 2.3.2010, L 11 KR 460/10 ER-B sowie Keller in: Meyer-Ladewig u. a., Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 86 b Rd. Nr. 29a).
  • LSG Thüringen, 26.04.2012 - L 8 SO 58/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16
    Das Landessozialgericht Thüringen hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für einen PKH-Antrag fehle, wenn dem Antragsteller ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber einem leistungswilligen und -fähigen Verfahrensbeteiligten zusteht (LSG Thüringen v. 13.02.2012, L 4 AS 1197/11 B und v. 26.04.2012, L 8 SO 58/12 ER).
  • LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - PKH-Antrag - Entfallen des

    Auszug aus SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16
    Das Landessozialgericht Thüringen hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass es bereits am Rechtsschutzbedürfnis für einen PKH-Antrag fehle, wenn dem Antragsteller ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber einem leistungswilligen und -fähigen Verfahrensbeteiligten zusteht (LSG Thüringen v. 13.02.2012, L 4 AS 1197/11 B und v. 26.04.2012, L 8 SO 58/12 ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2008 - L 5 B 414/07
    Auszug aus SG Magdeburg, 30.09.2016 - S 25 SO 141/16
    So geht das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt davon aus, dass der Kostenerstattungsanspruch Vermögen i. S. v. § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO darstellt und somit die Bedürftigkeit im Sinne des Gesetzes wegfällt, da der Antragsteller zumutbar verwertbare Forderungen einzusetzen hat (LSG Sachsen-Anhalt v. 17.12.2008, L 5 B 414/07 AS, Rn. 21).
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